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EinkommensteuerUnterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten: BMF verlängert steuerliche Maßnahmen
| Annähernd drei Jahre dauert der russische Angriffskrieg in der Ukraine nun schon an. Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung mittels dreier BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekannt gegeben, die im Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen sollen. Diese Maßnahmen hat die Finanzverwaltung aktuell verlängert – und zwar für das gesamte Jahr 2025. |
Konkret hat die Finanzverwaltung folgende BMF-Schreiben verlängert (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302):
- Beitrag „BMF-Update: So wird die Unterstützung von Ukraine-Krieg-Geschädigten steuerlich gefördert “, SSP 9/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48538229
AUSGABE: SSP 1/2025, S. 2 · ID: 50261869