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WerbungskostenBFH: In diesen Fällen kann ein Steuerzahler Kosten seines Regel-Insolvenzverfahrens als Werbungskosten abziehen
| Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Anderes gilt aber für solche Aufwendungen, die zwar ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerzahler das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte. Das hat der BFH klargestellt (BFH, Urteil vom 13.08.2024, Az. IX R 29/23, Abruf-Nr. 244545). |
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