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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt27.04.20224477 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Auslandstätigkeit: Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2022

Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.04.2022 angepasst worden. Enthalten sind sie im BMF-Schreiben vom 13.04.2022, Az. IV C 5 – S 2341/22/10001 :001 (Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.04.2022) → Abruf-Nr. 48204023).

Betriebsveranstaltung: Welche mitarbeiterbezogenen Bedingungen gelten für die 25-Prozent-Pauschalsteuer?

Dürfen sowohl die Kosten einer Vorstands- als auch einer Führungskräfte-Weihnachtsfeier (kein separater Betriebsteil?) Pauschal nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG mit 25 Prozent lohnversteuert werden? Handelt sich um begünstigte Betriebsveranstaltungen im Sinne von § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG? Mit diesen Fragen muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 5/22 befassen. Das FG Köln hat in der Vorinstanz die ungünstige Auffassung vertreten. Eine „Betriebsveranstaltung“ müsse allen Mitarbeitern jenseits von Lohngruppenzugehörigkeiten offenstehen (FG Köln, Urteil vom 27.01.2022, Az. 6 K 2175/20, Abruf-Nr. 228696).

100-prozentige GmbH-Beteiligung im Privatvermögen: Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nutzbar?

Gelten der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft? Das FG Düsseldorf meint „nein“ (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2022, Az. 2 K 2668/19 E, Abruf-Nr. 228744). Der Steuerzahler hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. IX B 18/22).

Einkommensteuer: So werden Biogasanlagen behandelt

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 11.04.2022, Az. IV C 7 – S 2236/21/10001 :002, Abruf-Nr. 228745).

Einkommensteuer: Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Darauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern geeinigt. Voraussetzung ist, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt (FinMin Thüringen, Pressemitteilung vom 07.04.2022, Abruf-Nr. 228746).

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern: BMF ändert Auffassung

Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer Mischung von fixer und variabler Vergütung. Bei solchen Vergütungen liegt die selbstständige unternehmerische Tätigkeit grundsätzlich vor, wenn der variable Bestandteil im Geschäftsjahr der Gesellschaft mindestens zehn Prozent der Gesamtvergütung einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen beträgt. Mit dem neuesten BMF-Schreiben stellt das BMF klar, dass für die Berechnung der Zehn-Prozent-Grenze auf die zu Beginn des Geschäftsjahrs geplanten variablen Vergütungsbestandteile abzustellen ist, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe letztlich die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen tatsächlich vergütet wird (BMF, Schreiben vom 29.03.2022, Az. II C 2 – S 7104/19/10001 :005, Abruf-Nr. 228747).

Einkommensteuer: Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

Ein Kind befindet sich dann nicht mehr in Berufsausbildung, wenn es langfristig erkrankt ist und das Ausbildungsverhältnis deshalb nicht fortsetzen kann. In dem Fall können Eltern für das Kind nur dann Kindergeld erhalten, wenn es kindergeldtechnisch als behindert gilt und nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, so der BFH (BFH, Urteil vom 15.12.2021, Az. III R 43/20, Abruf-Nr. 228759).

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Abgabe Steuererklärungen 2020: Weitere Fristverlängerung für beratene Fälle

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen ist per Gesetz schon auf den 31.05.2022 verschoben worden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll die Frist um weitere drei Monate verlängert werden. Wird das Gesetz beschlossen, können beratene Steuerzahler ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch bis zum 31.08.2022 abgeben. Das BMF hat mit Schreiben vom 01.04.2022 (Az. IV A 3 – S 0261/20/10001:016 , Abruf-Nr. 228748) klargestellt, dass die Abgabe der Steuererklärung für 2020 nicht als verspätet gilt, auch wenn die Steuererklärungen nach Ablauf der aktuell geltenden Frist und bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beim Finanzamt eingehen. In dem Fall wird von einer Festsetzung von Verspätungszuschlägen abgesehen.

Übungsleiterfreibetrag: Honorar für Vortrag für nicht begünstigte Leistungsempfänger doch steuerbefreit

Sind Leistungsempfänger einer Vortragstätigkeit weder in §§ 3 Nr. 26, 26a EStG genannte private steuerbegünstigte Körperschaften noch juristische Personen des öffentlichen Rechts, sondern Verlage und Verbände, die mit dem Referenten hinsichtlich der Leistungserbringung, Rechnung und Zahlung in einem unmittelbaren Rechtsverhältnis stehen, scheidet eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 oder 26a EStG aus. Diese Ansicht vertritt das FG Köln (Urteil vom 20.01.2022, Az. 15 K 1317/19, Abruf-Nr. 228749). Das FG hat aber die Revision zum BFH zugelassen.

Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG: BMF veröffentlicht zwei umfangreiche Schreiben

Das BMF hat am 06.04.2022 zwei umfangreiche Schreiben zum Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG veröffentlicht. Im Schreiben mit dem Az. IV C 8 – S 2285/19/10002 :001 (Abruf-Nr. 228564) geht es um Abzug von Unterhaltsleistungen von Personen, die im Ausland leben. Das zweite Schreiben mit dem Az. IV C 8 – S 2285/19/10003 :001, Abruf-Nr. 228750 gibt „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“.

Entwürfe für geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 liegen vor

Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der geänderten Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne sind voraussichtlich ab dem 01.06.2022 anzuwenden (BMF, Schreiben vom 30.03.2022, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :005, Abruf-Nr. 228549).

Lohnsteuer: Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers

Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es ich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn. Das hat der BFH entschieden - anders als das FG Köln in der Vorinstanz (BFH, Urteil vom 16.02.2022, Az. VI R 53/18, Abruf-Nr. 228761).

Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen wird gesenkt

Das Bundeskabinett hat am 30.03.2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Damit wird bei der sog. Vollverzinsung ab dem 01.01.2019 für alle offenen Fälle der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen rückwirkend neu geregelt. Der Zinssatz nach § 233a AO soll rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr, sinken.

Einkommensteuer: Unterstützung von Schwester und Schwager ist keine außergewöhnliche Belastung

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerzahler verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen, so der BFH (BFH, Urteil vom 02.12.2021, Az. VI R 40/19, Abruf-Nr. 228527).

Grundsteuerreform: FAQ zur neuen Grundsteuer

Das BMF stellt in einem Fragen-Antwort-Katalog Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung zur Verfügung. Es werden u. a. die Fragen beantwortet, wie sich die Grundsteuer zukünftig konkret berechnet, welche Auswirkungen die Reform auf die Grundsteuerzahlung hat und welche Änderungen sich für andere Grundstücke als Wohngrundstücke ergeben.

AUSGABE: SSP 5/2022, S. 1 · ID: 48137870

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