FeedbackAbschluss-Umfrage

KinderbetreuungFreibetrag für Alleinerziehende und Abzug von Kinderbetreuungskosten beim Wechselmodell

Abo-Inhalt09.02.20222757 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

| Der BFH muss sich damit befassen, wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG beim „Wechselmodell“ zusteht und ob in diesem Fall ein Elternteil auch schon deshalb Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG geltend machen kann, wenn er dem anderen seine Hälfte des Kindergelds überlassen hat. Das FG Thüringen hat in beiden Fällen „Nein“ gesagt. |

Was kennzeichnet das Wechselmodell?

Vom „Wechselmodell“ ist dann die Rede, wenn ein Kind gleichwertig in jeden der Haushalte eines Elternpaars aufgenommen ist, das nicht miteinander verheiratet ist.

Wer kann Kinderbetreuungskosten ansetzen?

Die erste Streitfrage ging darum, ob beim Wechselmodell Kinderbetreuungskosten zwischen den beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, wer diese durch Zahlung an den Leistungserbringer getragen hat. Das FG hat das verneint. Auch beim Wechselmodell kann nur derjenige Elternteil Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, der sie tatsächlich getragen hat (FG Thüringen, Urteil vom 23.11.2021, Az. 3 K 799/18, Abruf-Nr. 227334).

Wer kann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen?

Frage Nummer zwei drehte sich darum, ob beim Wechselmodell jeder Elternteil einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG geltend machen kann. Das FG ist der Ansicht, dass das nur geht, wenn die Eltern das einvernehmlich so vereinbart haben. Ist das nicht der Fall, steht der Entlastungsbetrag auch beim Wechselmodell nur dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält (hier die Mutter).

Wie entscheidet der BFH in der Revision?

Der unterlegene Elternteil (hier der Vater) hat gegen die Thüringer Entscheidung Revision beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. III R 1/22.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Entlastungsbetrag: So profitieren Alleinerziehende vom auf 4.008 Euro erhöhten Freibetrag“, SSP 7/2020, Seite 17 → Abruf-Nr. 46648437
  • Beitrag „So optimieren unverheiratete Eltern das Elterngeld über steuermindernden Unterhalt“, SSP 3/2020, Seite 8 → Abruf-Nr. 46348259
  • Beitrag „Entlastungsbetrag: So profitieren Eltern schon im Trennungsjahr“, SSP 10/2020, Seite 3 → Abruf-Nr. 46844196
  • Beitrag „Kinderbetreuung durch Tagesmutter: Das sind die Steuerregeln für Tagesmutter und Eltern“, SSP 11/2021, Seite 7 → Abruf-Nr. 47563996
  • Beitrag „Kinderbetreuung durch Großeltern: Ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich?“, SSP 6/2021, Seite 8 → Abruf-Nr. 47351881

AUSGABE: SSP 3/2022, S. 6 · ID: 47977581

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte