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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Abgeltungsteuer bei Kap-Einkünften: BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit schon wieder Geschichte In der August-Ausgabe hatte SSP berichtet, dass das FG Niedersachsen die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte für verfassungswidrig hält – und die Rechtsfrage dem BVerfG vorgelegt hat (FG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2022, Az. 7 K 120/21, Abruf-Nr. 229000). Jetzt kam die Mitteilung, dass das FG den Vorlagebeschluss aufgehoben hat, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben (FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.08.2022, Az. 7 K 120/21, Abruf-Nr. 229000). Nach 20 Jahren: BMF legt neues Schreiben zur Bauabzugssteuer in § 48 EStG vor Unternehmerisch tätige Auftraggeber, die Bauleistungen beauftragen, müssen einen Steuerabzug von 15 Prozent der Rechnung des Bauunternehmens vornehmen, wenn dieser keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. 20 Jahre nach dem ersten Anwendungsschreiben hat das BMF jetzt ein neues – 35 Seiten umfassendes – Schreiben vorgelegt (BMF, Schreiben vom 19.07.2022, Az. IV C 8 – S 2272/19/10003 :002, Abruf-Nr. 230633). BFH muss klären: Gehören Beiträge an Unterstützungskasse zum Grundlohn? Beiträge an eine Unterstützungskasse sind nicht in den für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit maßgeblichen Grundlohn einzubeziehen, meint das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.04.2021, Az. 10 K 1865/20, Abruf-Nr. 225711). Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: VI R 11/21). „Inflationsausgleichsgesetz“: Das plant Minister Lindner Christian Lindner will die Steuerzahler im kommenden Jahr um etwa zehn Mrd. Euro entlasten. Sein „Inflationsausgleichsgesetz“ enthält u. a. Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kindergelds. Außerdem soll der Spitzensteuersatz erst ab einem höheren Einkommen greifen. Das Eckpunktepapier finden Sie hier: www.iww.de/s6783 Private Mitbenutzung eines Motorrads durch dem Alleingesellschafter nahestehende Person: vGA liegt nahe Bei der privaten Mitbenutzung eines Motorrads durch eine dem Alleingesellschafter der GmbH nahestehende Person (hier Vater des Alleingesellschafters) ohne eine klare und eindeutige schriftliche Nutzungsvereinbarung bestehen gewichtige Gründe für die Annahme, dass die Nutzungsüberlassung nach den Maßgaben des formellen Fremdvergleichs gesellschaftlich veranlasst war und bereits deshalb als vGA zu beurteilen ist; eine vGA führt zu Einkünften des Alleingesellschafters der GmbH und nicht zu Einkünften der nahestehenden Person aus nichtselbstständiger Arbeit (FG Münster, Beschluss vom 03.06.2022, Az. 9 V 1001/22 E, Abruf-Nr. 230268). Erbschaftsteuer: Wann ist die Selbstnutzung des Familienheims unzumutbar? Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13b ErbStG nicht rückwirkend. Das hat der BFH klargestellt. Die Feststellungslast für diejenigen Umstände, die die Selbstnutzung des Familienheims objektiv unmöglich machen, trägt aber der Erwerber (BFH, Urteil vom 01.12.2021, Az. II R 1/21, Abruf-Nr. 230596). Gesetzesvorhaben: Mitarbeiterbeteiligung soll schon wieder verbessert werden Das BMF und das BMJ planen ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“. Insbesondere geht es hier um die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen sowie von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. So soll etwa der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. Der Freibetrag war zuletzt erst im „Fondsstandortgesetz“, das seit dem 01.07.2021 gilt, erhöht worden. Das Eckpunkte-Papier von BMF und BMJ finden Sie hier: www.iww.de/s6733; Ein 15-minütiges Lehrvideo zur Neuregelung 2021 „Mitarbeiterbeteiligung – Neuregelung macht sie noch attraktiver“ finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47444939. |
AUSGABE: SSP 9/2022, S. 1 · ID: 48540209