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SchenkungsteuerRentenversicherung wird unentgeltlich übertragen: Steuerpflicht?
Abo-Inhalt05.08.20227919 Min. Lesedauer
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Unbedingt vereinbarter Nießbrauchsvorbehalt mindert Schenkungsteuer
| Innerhalb einer Familie kommt es immer wieder mal vor, dass ein Elternteil einen Versicherungsvertrag an ein Kind verschenkt. Das FG Münster hat zwei wichtige Aussagen zur Schenkungsteuer für den Fall getroffen, dass die Mutter einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag unentgeltlich an den Sohn überträgt und sich den Nießbrauch an dem Vertrag vorbehält. |
Die beiden Aussagen lauten wie folgt (FG Münster, Urteil vom 23.06.2022, Az. 3 K 606/21 Erb, Abruf-Nr. 230270):
- 1. Überträgt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag im Wege der Vertragsübernahme auf den Bedachten, ist Zuwendungsgegenstand die Versicherung selbst. Der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, an dem die Schenkungsteuer entsteht, ist regelmäßig der Zeitpunkt, an dem der Versicherer seine zivilrechtlich erforderliche Zustimmung zum Wechsel des Vertragspartners erklärt und der Zuwendungsempfänger somit in die Stellung als Versicherungsnehmer einrückt.
- 2. Liegt ein unbedingt vereinbarter Nießbrauchsvorbehalt vor, ist er erwerbsmindernd abzuziehen. Das hat zur Folge, dass sich die Schenkungsteuer reduziert.
AUSGABE: SSP 9/2022, S. 3 · ID: 48523144
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