Wohn-Riester
BFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
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Einkommensteuer BMF-Update: So wird die Unterstützung von Ukraine-Krieg-Geschädigten steuerlich gefördert
| Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seitdem sind Millionen Menschen geflüchtet, Städte zerstört und zig Tausende Menschen verwundet oder getötet worden. Das BMF hatte das umfangreiche gesellschaftliche Engagement mit drei Schreiben auch steuerlich gewürdigt. Ergänzend hat das BMF jetzt zu bis dato noch offenen Fragen eine „FAQ-Reihe“ ins Leben gerufen. SSP stellt Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten vor. |
Gesellschaftliches Engagement
In dieser Rubrik geht es vor allem um die steuerliche Behandlung von Spenden (auch bei der Umsatzsteuer).
Berücksichtigung von Spenden bei den Sonderausgaben
Geld- oder Sachspenden, die direkt an eine in der Ukraine ansässige Organisation geleistet werden, sind in Deutschland normalerweise nicht abziehbar, weil die Ukraine nicht der EU angehört. Abzugsfähig sind die Spenden jedoch dann, wenn an eine inländische Organisation geleistet wird, die in der Ukraine tätig ist oder von dort Geflüchteten hilft. Hierbei können im Jahr 2022 auch Spenden an Organisationen berücksichtigt werden, deren Satzungszweck eigentlich ein anderer ist, wenn dies mit einer Spendenbescheinigung bestätigt wird und die Zuwendungsbestätigung den Hinweis „Hilfe für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte“ enthält.
Eine Spende an eine Organisation in einem EU-Mitgliedstaat, z. B. Polen, ist dann abzugsfähig, wenn diese die nach deutschem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise müssen dem Finanzamt zusammen mit der Zahlungsbestätigung eingereicht werden. Eine Direktspende an eine natürliche Person ist nicht begünstigt, sodass ein Abzug ohne die Zwischenschaltung z. B. eines gemeinnützigen Vereins nicht möglich ist.
Eine Erleichterung des Spendenabzugs existiert darüber hinaus für Spenden, die an Organisationen geleistet werden, die dafür Sonderkonten eingerichtet haben. In diesem Fall reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung als Nachweis (z. B. ein Kontoauszug, der Lastschrifteinzugsbeleg oder der Ausdruck des Online-Bankings).
Auch Spenden an Gemeinden zählen
Dies gilt auch für Spenden an inländische Gemeinden, da es sich hierbei um juristische Personen des öffentlichen Rechts und somit um steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger i. S. v. § 10b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG handelt und diese somit berechtigt sind, Spenden für die Ukrainehilfe anzunehmen. Auch hier reicht der vereinfachte Nachweis. Die Gemeinde muss keine Spendenbescheinigung ausstellen. Spenden an Sonderkonten Ukrainischer Organisationen sind hingegen nicht begünstigt.
Wichtig | Von einer Spende abzugrenzen sind hingegen Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen. Wirbt ein Unternehmen mit der Unterstützung der Ukraine und erhofft sich hiervon wirtschaftliche Vorteile, geht der Betriebsausgabenabzug vor.
Die umsatzsteuerliche Behandlung
Stellt ein Unternehmer Gegenstände oder Personal aus seinem Unternehmen anderen unentgeltlich zur Verfügung, liegen grundsätzlich unentgeltliche Wertabgaben vor. Erfolgt die Abgabe zu humanitären Zwecken der vom Ukrainekrieg geschädigten Personen, wird die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe im Billigkeitswege bis zum 31.12.2022 ausgesetzt.
Zusätzlich kann ausnahmsweise ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn schon beim Erwerb der gespendeten Gegenstände feststand, dass eine Spende für die Ukrainehilfe beabsichtigt ist. Zudem ist eine Übergabe direkt an Geschädigte vor Ort möglich, wenn die Abrechnung mit einer steuerbegünstigten Organisation erfolgt.
Darüber hinaus stellt das BMF klar, dass verschiedene Steuerbefreiungsvorschriften (z. B. § 4 Nr. 18, 23, 24 oder 25 UStG) oder Ermäßigungsvorschriften (z. B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG) ebenfalls auf die Ukrainehilfe Anwendung finden können, wenn die Entgelte dafür aus öffentlichen Kassen oder von anderen steuerbegünstigten Körperschaften gezahlt werden.
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Verwendet ein steuerbegünstigter (= gemeinnütziger) Verein Mittel, um Kriegsflüchtlinge in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen, muss er dafür die Satzung nicht ändern, wenn er beabsichtigt, dies unentgeltlich zu tun. Bei einer entgeltlichen Unterbringung kann eine ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung oder ein begünstigter Zweckbetrieb vorliegen.
Nimmt eine Privatperson eine geflüchtete Person in ihrem Haushalt auf, führt dies im Jahr 2022 aus Billigkeitsgründen weder zu einem Wegfall der Steuerklasse II noch des Freibetrags für Alleinerziehende.
Kosten für den Unterhalt bedürftiger Personen in der Ukraine oder von dort geflüchteter Personen im Inland können dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33a EStG erfüllt sind. Insbesondere muss es sich um bedürftige Personen mit nur geringem Vermögen handeln, denen man zum Unterhalt verpflichtet ist (z. B. Eltern, Großeltern oder Kinder).
Wird eine Wohnung, die eigentlich zur Vermietung bestimmt war, im Jahr 2022 unentgeltlich oder vergünstigt an Kriegsflüchtlinge überlassen, führt dies ausnahmsweise nicht zu einer sonst üblichen Kürzung des Werbungskostenabzugs. Dies gilt unabhängig von der Höhe der ortsüblichen Miete.
Zudem liegt, sollte sich die überlassene Wohnung in einem Betriebsvermögen befinden, keine Entnahme vor, sodass ein Betriebsausgabenabzug auch weiterhin möglich ist. Gleiches gilt für die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge. Diese Zeit wird dem vermieteten Zeitraum zugerechnet, sodass die hierauf entfallenen Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig sind.
Eine Zahlung einer pauschalen Kostenerstattung für die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge führt weder zu steuerpflichtigen Einkünften noch zu einer schädlichen Nutzung im Rahmen der Zehn-Jahresfrist des § 23 EStG.
Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmern
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens, ist das dann steuerbegünstigt, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn
- entweder einen vom Krieg in der Ukraine unmittelbar geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens bzw. geschädigte Arbeitnehmer von Geschäftspartnern unterstützt oder
- wenn der Arbeitgeber den gespendeten Arbeitslohn auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung i. S. v. § 10b Abs. 1 S. 2 EStG überweist.
Wichtig | Keine steuerbegünstigten Arbeitslohnspenden liegen hingegen vor, wenn die Auszahlungen zugunsten eines Arbeitnehmers erfolgen, der seine Angehörigen in der Ukraine unterstützt. Die Unterstützung im eigenen Haushalt im Inland ist dagegen wiederum begünstigt.
Haben Arbeitnehmer an die Ukraine-Hilfe gespendet, kann der Arbeitgeber ihnen diese Spende nicht (als Arbeitgeberleistung) steuerfrei erstatten. Wenn eine steuerliche Begünstigung erfolgt, dann nur unter den Voraussetzungen des § 10b EStG beim Arbeitnehmer (als Abzug als Sonderausgaben).
Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an seine Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg unmittelbar selbst betroffen sind oder wenn diese zur Unterstützung der vom Krieg betroffenen Angehörigen des Arbeitnehmers gezahlt werden. In diesem Fall sind Unterstützungsleistungen im Rahmen des Höchstbetrags gemäß § 33a EStG nur insoweit berücksichtigungsfähig, als sie die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers übersteigen.
- Die FAQ finden Sie hier: www.iww.de/s6821Mehr zum Thema im Internet
- BMF, Schreiben vom 17.03.2022, Az. IV C 4 –S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132
- BMF, Schreiben vom 31.03.2022, Az. IV C 2 – S 1900/22/10045 :001, Abruf-Nr. 230782
- BMF, Schreiben vom 07.06.2022, Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :017, Abruf-Nr. 229572
AUSGABE: SSP 9/2022, S. 13 · ID: 48538229