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Fiktive AbrechnungVerweisungswerkstatt zwölf km entfernt, Markenwerkstatt nur 2,4 km: AG Braunschweig lehnt Verweisung ab
Abo-Inhalt19.09.2025191 Min. Lesedauer
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Besonderer Fall macht Verweisung unzumutbar
| Ein etwas älteres Urteil mit dem Ergebnis, dass zwölf km Entfernung zur Verweisungswerkstatt bei der fiktiven Abrechnung im Normalfall in Ordnung gehen, aber nicht, wenn die Markenwerkstatt nur etwas mehr als zwei km entfernt ist, kommt vom AG Braunschweig. Die Verweisung ist unzumutbar (AG Braunschweig, Urteil vom 09.06.2022, Az. 112 C 2162/21, Abruf-Nr. 250221, eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig). |
- Neue Urteilsübersicht „Stammwerkstatt wohnortnah – Verweisung unzumutbar“ → Abruf-Nr. 50561120
AUSGABE: UE 10/2025, S. 1 · ID: 50554762
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