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ReparaturkostenKosten unter 130 Prozent durch gleichwertige Ersatzteile anderer Hersteller: Reparatur fachgerecht?
| Es wird immer häufiger und immer augenfälliger: jedenfalls im Karosseriebereich bis auf die Frontmaske und evtl. die Heckleuchten baugleiche Fahrzeuge werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Das gab es schon vor langer Zeit (VW Sharan, Ford Galaxy; Ford Fiesta, Mazda 121), das gibt es auch heute in weitaus vielfältiger Ausprägung (einmal quer durch den Stellantis Konzern, wobei Toyota mit den kleinen und mittleren Transportern einbezogen ist; und wieder ganz intensiv bei weitgehend gleichen VW und Ford). Dazu erreichte UE eine Leserfrage. |
Frage: Wird mit den Ersatzteilpreisen der vom Unfall betroffenen (Premium-)Marke kalkuliert, liegen die Kosten der Reparatur oberhalb der 130 Prozent vom WBW. Würden wir die Ersatzteile aber im Blechbereich völlig baugleich bei der Konkurrenz, die diesen Kleintransporter sozusagen „im Original“ anbietet, kaufen, lägen wir unter der Schwelle. Im Rahmen der üblichen Überprüfungen fällt doch aufgrund der bei Control€xpert und ähnlichen Dienstleistern hinterlegten Preisen sofort auf, dass das nicht die Ersatzteilpreise der Premiummarke sind. Geht die Reparatur dann nach den Spielregeln der 130-Prozent-Reparatur dennoch als vollständig und fachgerecht durch? Oder tragen wir ein ernst zu nehmendes Risiko?
Antwort: UE hat zwar keine Urteile, sieht aber in diesen Fällen kein Risiko.
Instandsetzung mit vollkommen baugleichen Teilen
Für UE gibt es nicht den Hauch eines Zweifels, dass die Instandsetzung mit vollkommen baugleichen Teilen aus einem anderen Vertriebsweg eine fachgerechte Reparatur des Schadens ist. Hier kann es nur auf die Qualität der Teile ankommen und nicht darauf, welcher Karton mit welchen Markenemblemen die Verpackung war. Denn die beiden Fahrzeughersteller beziehen die Teile auch aus der identischen Quelle.
Garantiefragen dürften in den 130-Prozent-Fällen keine Rolle spielen
Anders könnte man das allenfalls dann sehen, wenn das Fahrzeug noch unter dem Schutz der Herstellergarantie stünde und Garantiefragen eine Rolle spielten. Doch 130-Prozent-Kandidaten stehen in den seltensten Fällen noch unter dem Schutz der Herstellergarantie.
Und darüber hinaus sieht UE da kein Risiko. Die Garantiefrage wäre dann nämlich genauso zu sehen, wie bei der Verwendung von Ident-Teilen. Das sind die von der GVO ausdrücklich als gleichwertig eingestuften Teile, die der Teilehersteller aus derselben Produktion nimmt und außerhalb des Markenvertriebsweges vertreibt. Beispiel: Der Scheinwerfer wird nicht in den Automarken-Karton, sondern in den Hella-Karton verpackt. Als einziger Unterschied lässt sich feststellen, dass das Markenlogo fehlt. Im Regelfall sind Identteile etwas preiswerter als die Originalteile. Wenn vor dem Unfall – wie meistens – ein (Auto-)Markenscheinwerfer verbaut war und nun ein Ident-Scheinwerfer, wird man nicht ernsthaft behaupten können, der sei schlechter.
AUSGABE: UE 10/2025, S. 11 · ID: 50564758