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Fiktive Abrechnung LG Mönchengladbach zur Entfernung der Verweisungswerkstatt

Abo-Inhalt19.09.2025191 Min. Lesedauer

| Je kleiner der Schaden und damit die Differenz zwischen den Kosten der Markenwerkstatt und denen der Verweisungskosten ist, desto geringer ist die zumutbare Entfernung zur Verweisungswerkstatt, sagt das LG Mönchengladbach in einem Hinweisbeschluss zur Berufung. |

Denn es sei neben der Entfernung zwischen Wohnort und Referenzwerkstatt insbesondere auch auf die verhältnismäßig geringe Einsparmöglichkeit abzustellen. Im Übrigen zieht das LG die regelmäßig zumutbare Entfernungsgrenze bei ca. 15 km (LG Mönchengladbach, Urteil vom 29.07.2025, Az. 5 S 4/25, Abruf-Nr. 250220, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Freese, Heinsberg).

Weiterführender Hinweis
  • Neue Urteilsübersicht „Stammwerkstatt wohnortnah – Verweisung unzumutbar“ → Abruf-Nr. 50561120

AUSGABE: UE 10/2025, S. 1 · ID: 50554697

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