Reparaturkostenregress
AG Gotha: Im Reparaturkostenregress gilt die kurze Verjährung gemäß § 634a BGB von zwei Jahren
Der Reparaturkostenregress des Versicherers gegen die Werkstatt auf der Grundlage der Vorteilsausgleichsabretung ist „Werkvertragsrecht rückwärts“. Denn es werden Rückforderungsansprüche aus dem Werkvertrag geltend gemacht. Derzeit ...