Regress
Gescheiterter Verbringungskostenregress: Vereinbart vor üblich
Mit dem Vortrag des auf Rückzahlung klagenden Versicherers, die Verbringungskosten seien zu teuer, war das AG Freiberg schnell fertig: Der Versicherer kann nur solche Einwendungen gegen die Rechnung der Werkstatt erheben, die auch der ...