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GutachterkostenLG München I: Nichtssagende Reparaturbestätigung reicht nicht

Abo-Inhalt28.07.20257098 Min. Lesedauer

| Darauf, dass der Dreizeiler mit ein paar Lichtbildern vom reparierten Fahrzeug als Reparaturbestätigung des Schadengutachters nicht reicht, hat UE mehrfach hingewiesen. Nun hat dies das LG München I eindrucksvoll bestätigt. Und zwar in einem Verfahren, mit dem das Ziel verfolgt wurde, den Eintrag in die HIS-Datei wegen durchgeführter Reparatur zu löschen. |

Der Schadengutachter hatte mitgeteilt, lediglich eine äußere Sichtprüfung ohne Demontage vorgenommen zu haben. Es gab also keinen oder jedenfalls keinen dokumentierten Blick hinter die Kulissen. Für die Prüfung, ob eine vollständige und fachgerechte Reparatur nach Gutachten durchgeführt wurde, muss der Gutachter – so das Gericht – die Vorgaben des ursprünglichen Schadengutachtens abarbeiten und darstellen, was wie repariert wurde. Es muss dargestellt werden, was nur instandgesetzt und was erneuert wurde. Eine lediglich äußere Sichtprüfung reicht dafür nicht aus. Die beigefügten Lichtbilder, die den jeweiligen Schadenbereich nur von außen und nur aus der Entfernung zeigen, führen auch nicht weiter (LG München I, Urteil vom 25.10.2024, Az. 17 S 6937/24, Abruf-Nr. 248770).

Wichtig | Das ist das ewige Dilemma des Schadengutachters: Geht er bei fiktiver Abrechnung nach einer wie auch immer durchgeführten Reparatur des Fahrzeugs so vor, wie er es nach dieser Entscheidung sein müsste, wird das Ergebnis oft nicht so sein, dass es den Auftraggeber erfreut. Denn häufig wird er die vollständige und fachgerechte Reparatur dann nicht bestätigen können. Der Dreizeiler führt aber bei Gegenwehr des Versicherers auch zu nichts.

AUSGABE: UE 8/2025, S. 2 · ID: 50461607

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