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AbschleppkostenHochwertiges junges Fahrzeug von der Unfallstelle zur Heimatwerkstatt transportiert: Das geht in Ordnung

Abo-Inhalt18.09.2025189 Min. Lesedauer

| Ein einem Autohaus gehörender BMW X 5, der erst 4,5 Monate alt war und erst ca. 5.000 km Laufleistung aufwies, verunfallt in ca. 150 km Entfernung vom Geschäftssitz. Wegen des hohen Fahrzeugswerts geht das Autohaus von einem Reparaturschaden aus und lässt es durch einen Abschleppunternehmer vom Unfallort zurückholen. Das fertige Schadengutachten zeigt dann aber, dass die Reparatur im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert nicht sinnvoll ist. Der gegnerische Haftpflichtversicherer verweigert die Erstattung der Transportkosten. Zu Unrecht, sagt das AG Schwetzingen. |

Das AG Schwetzingen hält angesichts des hohen Werts des Fahrzeugs die Fehleinschätzung aus der Ferne für nicht vorwerfbar und verurteilt den Versicherer zur Erstattung der Kosten. Allerdings konnte der Versicherer den Nachweis führen, dass die Abschleppunternehmer in der Region des Unfallortes niedrigere Preise abrechnen als die in der Preis- und Strukturumfrage des VBA e. V. ermittelten bundesweiten Durchschnittspreise. So hat sich der Versicherer mit dem Einwand durchsetzen können, die vom Abschleppunternehmer aus dem Großraum Stuttgart berechneten (nicht vereinbarten) Preise seien höher als das am Unfallort Übliche (AG Schwetzingen, Urteil vom 29.08.2025, Az. 4 C 20/24, Abruf-Nr. 250215, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen)

AUSGABE: UE 10/2025, S. 3 · ID: 50553080

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