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AusfallschadenDauer des Ausfallschadens bei Abwägung Reparatur versus Leasing-Sonderkündigungsrecht und Abstimmungsnotwendigkeiten

Abo-Inhalt23.09.2025193 Min. Lesedauer

| Ereignet sich ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug, der zu hohen Reparaturkosten, aber wegen des noch hohen Wertes des Fahrzeugs nicht zum zwangsläufigen Totalschaden führt, sind Verzögerungen des Reparaturbeginns durch die Abstimmung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer nicht vorwerfbar. Zu diesem Schluss gelangt das AG Pforzheim |

Nach Ansicht des Gerichts musste dem geschädigten Leasingnehmer, der die Reparaturkosten als Haftungsschaden im eigenen Namen geltend macht, eine längere Bedenkzeit zugestanden werden. Denn er hätte auch den Weg über das Sonderkündigungsrecht gehen können. Die Freigabe des Leasinggebers sei zwar nicht notwendig, wegen der hohen Reparaturkosten dennoch sinnvoll. Insoweit habe der Schädiger den Geschädigten so zu nehmen, wie er ist. Dass es im vorliegenden Fall die Besonderheit des Leasingvertrags mit seinen Besonderheiten gibt, gehe nicht zulasten des Geschädigten (AG Pforzheim, Urteil vom 23.07.2025, Az. 8 C 124/25, Abruf-Nr. 250280, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim).

AUSGABE: UE 10/2025, S. 4 · ID: 50563201

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