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GutachterkostenAG Ulm: Schadengutachten für Fahrrad – keine Bagatellgrenze
| Das AG Ulm hat sich in die Gerichte eingereiht, die bei höherwertigen verunfallten Fahrrädern die Kosten für ein Schadengutachten zusprechen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Kaufpreis des Fahrrads – höher kann der Wiederbeschaffungswert ja kaum sein – oberhalb der aus dem Kfz-Segment bekannten Bagatellgrenzen liegt. |
Die Provokation für den Versicherer lag wohl darin, dass die Rechnung für das Gutachten höher war als der Schaden. Das mag seinen Blick dafür verstellt haben, dass es sogar bei Kfz-Schäden keine Bagatellgrenze gibt, wenn es um einen niedrigen WBW geht. Denn ohne Gutachten geht auch da gar nichts (AG Ulm, Urteil vom 07.08.2025, Az. 4 C 467/25, Abruf-Nr. 250224, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
AUSGABE: UE 10/2025, S. 5 · ID: 50554924