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AusfallschadenAusfallschaden bei dauerhaft einem Familienmitglied zur Nutzung überlassenen Fahrzeug
| Ist Leasingnehmer des Fahrzeugs der Vater und hat er es dauerhaft seinem Sohn zur Nutzung überlassen, ist anspruchsberechtigt im Hinblick auf den Ausfallschaden dann der Sohn, denn der Vater hätte das Fahrzeug im Reparaturzeitraum ohnehin nicht genutzt. Der Anspruch des Sohnes ergibt sich daraus, dass die §§ 823 BGB und 7 StVG auch den Besitz schützen. In einem Fall beim AG Pforzheim wurde dies zunächst nicht beachtet und anders wirksam gelöst. |
Konkret gelang dies mit einer Abtretung des entsprechenden Anspruchs vom Sohn an den Vater (AG Pforzheim, Urteil vom 23.07.2025, Az. 8 C 124/25, Abruf-Nr. 250280, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim).
Praxistipp | Sauberer – und für die anwaltliche Vertretung auch unter Gebührengesichtspunkten besser – ist es, von Anfang an die beiden Geschädigten nebeneinander zu führen. Das entspricht der Situation in der Arbeitgeber-/ Arbeitnehmersituation bei erlaubter Privatnutzung des Firmenfahrzeugs (LG Mannheim, Urteil vom 16.05.2024, Az. 13 S 82/23, Abruf-Nr. 250281). |
AUSGABE: UE 10/2025, S. 3 · ID: 50563056