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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Zensus 2022: Erhebungsbeauftragte können Aufwandsentschädigung steuerfrei vereinnahmen „Sofern die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich eingesetzt werden, erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.“ Diese Regelung in § 20 Abs. 3 ZensG 2022 hat zur Folge, dass Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte nicht der Einkommensbesteuerung unterliegen (FinMin Thüringen, Erlass vom 13.11.2021, Az. 1040-21-S 2337/11 – 143214/2021, Abruf-Nr. 226873). Außergewöhnliche Belastung: Kosten einer geschlechtsumwandelnden Operation abzugsfähig? Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer geschlechtsumwandelnden Operation in Thailand entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn die Kosten dieser Operation von der Krankenkasse übernommen worden wären, wenn sie in einem Vertragskrankenhaus der Krankenkasse durchgeführt worden wäre (FG München, Urteil vom 14.09.2021, Az. 6 K 2485/20, Abruf-Nr. 226999, rechtskräftig). Wohnung wird von unterhaltsberechtigtem Kind bewohnt: Gilt das als begünstigte Selbstnutzung? Liegt eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ im Sinne von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG auch dann vor, wenn Sie einem Kind die Wohnung unentgeltlich überlassen, für das Sie zwar keinen Anspruch auf Kindergeld (mehr) haben, ihm gegenüber aber unterhaltsverpflichtet sind (z. B. Student, älter 25 Jahre). Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. IX R 28/21 befassen. Stimmt der BFH der Auffassung der Eltern zu, würde das dazu führen, dass Eltern keinen Spekulationsgewinn versteuern müssen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Wohnung oder des Hauses weniger als zehn Jahre vergangen sind und ein solches Kind in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf die Wohnung/das Haus genutzt hat. Das FG Niedersachsen hat sich in der Vorinstanz die andere Position vertreten: „Das Bestehen einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht reicht ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 EStG nicht für die Annahme einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG aus“ (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2021, Az. 9 K 16/20, Abruf-Nr. 227033). Vorbereitung auf Tätigkeit als IT-Berater: Kosten für Seminare zur Persönlichkeitsbildung abzugsfähig? Kosten für Seminare zur Persönlichkeitsbildung eines unselbstständig tätigen IT-Consultants stellen keine vorweggenommenen Betriebsausgaben für eine geplante selbstständige Tätigkeit als IT-Berater dar. Es fehlt am notwendigen betrieblichen Zusammenhang. Sämtliche Aufwendungen hätten dazu gedient, es ihm zu ermöglichen, in seiner geplanten Tätigkeit als selbstständiger Consultant erfolgreich tätig sein zu können. Seine Aufgabe als selbstständiger Berater sei es, verschiedenste Firmen im IT-Bereich zu beraten und Geschäftspartner zu akquirieren. Hierzu benötige er auch strategische bzw. marketingtechnische Informationen, welche auf den Seminaren vermittelt worden seien FG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2022, Az. 10 K 2085/17 E, Abruf-Nr. 227000). Beim BFH: Überlassung von Parkplätzen durch Hotel ermäßigt zu besteuern? Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UstG). Das gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Deshalb geht das FG Niedersachsen davon aus, dass die – kostenlose bzw. im Übernachtungsentgelt enthaltene - Überlassung von Parkplätzen, WLAN, Wellness- und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG unterliegen (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2021, Az. 5 K 174/19, Abruf-Nr. 227012). Die Leistungen seien nicht unmittelbar Bestandteil der Beherbergungsleistung. Das Hotel hat Revision eingelegt. Sie trägt das Az. XI R 22/21. |
Altersbezüge ehemaliger Bediensteter von EU-Organisationen: BMF aktualisiert Anwendungserlass Ruhegehälter, die ehemaligen Bediensteten in internationalen Organisationen gezahlt werden, unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, sofern es sich bei dem Alterssicherungssystem der jeweiligen Organisation um ein System handelt, das mit der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist. Das BMF hat dazu jetzt seinen Anwendungserlass aktualisiert, bei welchen Organisationen das der Fall ist (BMF, Schreiben vom 10.01.2022, Az. IV C 3 – S 2221/19/10050 :002, Abruf-Nr. 227011). Ausländische Betriebsstätten einer inländischen Kapitalgesellschaft: Wer darf den Arbeitslohn besteuern? Darf das deutsche Finanzamt für Tage, an denen Mitarbeiter ausländischer Zweigniederlassungen dienstlich bedingt am Stammsitz tätig sind (z. B. Fortbildungen), den auf diese Tage entfallenden Arbeitslohn in Deutschland der Lohnsteuer unterwerfen? Mit dieser Frage muss sich womöglich bald der BFH befassen. Das FG Niedersachsen meint wie das Finanzamt „Ja“ und hat die Klage des Unternehmens abgewiesen. Begründung: Nach Überzeugung des 11. Senats steht das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, der auf die Inlandstage der ausländischen Arbeitnehmer entfällt, dem Tätigkeitsstaat Deutschland zu. Zur Überzeugung des FG ist die Klägerin – und nicht die jeweilige Zweigniederlassung (Betriebsstätte) – als Arbeitgeberin im Sinne des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen. Der Wortlaut des Art. 15 Abs. 2 Buchst. c) unterscheide ausdrücklich zwischen den Begriffen Betriebsstätte und Arbeitgeber. Der Regelungsbereich des Buchst. c) wäre ausgehöhlt, wenn die Betriebsstätte unter den Arbeitgeber-Begriff des Buchst. b) zu fassen wäre. Überdies verknüpfe der Wortlaut des Buchst. b) den Arbeitgeber-Begriff und die Ansässigkeit miteinander. Daraus folge, dass ein Arbeitgeber ansässig sein könne (FG Niedersachsen Urteile vom 16.12.2021, Az. 11 K 14196/20 Abruf-Nr. 227003, Az. 11 K 14197/20, Abruf-Nr. 227004 und Az. 11 K 14198/20, Abruf-Nr. 227005). Die Revision ist zugelassen, bis Redaktionsschluss aber noch nicht eingelegt worden. Auslandsentsendung: Steuerfreie Kaufkraftzuschläge sind zum 01.01.2022 angepasst worden Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.01.2022 angepasst worden. Enthalten sind sie im BMF-Schreiben vom 04.01.2022 (Az. IV C 5 – S 2341/21/10001 :004, Abruf-Nr. 226791). Eine Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.01.2022) finden Sie auf ssp.iww.de Finanzverwaltung rudert bei Zusätzlichkeit zurück: Lohnformwechsel war bis 2019 doch zulässig Der Lohnformwechsel war bis zur Einführung des § 8 Abs. 4 EStG durch das JStG 2020 ein beliebtes und schließlich vom BFH abgesegnetes Instrument, den Nettolohn zu optimieren. Auf Basis des BMF-Schreibens vom 05.02.2019 hatte die Finanzverwaltung das ab dem 01.01.2020 geltende Gesetz im Wesentlichen auch rückwirkend in offenen Fällen angewendet. Jetzt ist sie zurückgerudert, indem sie bis zum 31.12.2019 bei der steuerzahlerfreundlichen BFH-Rechtsprechung bleibt. Aus dem neuen Schreiben folgt, dass die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann erfüllt ist, wenn der verwendungsfreie Arbeitslohn zugunsten verwendungs- oder zweckgebundener Leistungen des Arbeitgebers arbeitsrechtlich herabgesetzt worden war (BMF, Schreiben vom 05.01.2022, Az. IV C 5 – S 2334/19/10017 :004, Abruf-Nr. 226792). Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe: FG gibt Finanzverwaltung kontra Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten, um diese für Mailings und andere Werbemaßnahmen einzusetzen, unterliegen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 f GewStG. Solche Adresssammlungen stellen mangels hinreichender persönlicher geistiger Schöpfung kein Datenbankwerk im Sinne von § 4 Abs. 2 Urhebergesetz da (FG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2021, Az. 10 K 10124/18, Abruf-Nr. 227006). FG Niedersachsen: Büro- und Organisations-Bonus für Vermittler ist umsatzsteuerfrei Ein Vermögensberater, der vom Allfinanzvertrieb u. a. Sonderprovisionen wie einen Büro- und Organisations-Bonus bzw. eine Förderprovision erhält, muss darauf keine Umsatzsteuer entrichten. Die Zahlungen unterliegen der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UstG (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2021, Az. 11 K 190/19, Abruf-Nr. 225401). Das Finanzamt will nicht klein beigeben, sie hat NZB beim BFH eingelegt. Diese trägt das Az. XI B 85/21. |
AUSGABE: SSP 2/2022, S. 1 · ID: 47931792