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ReparaturkostenEntsorgungskosten dürfen pauschaliert berechnet werden – auch wenn der Hersteller Teile kostenlos zurücknimmt

Abo-Inhalt02.06.20256557 Min. Lesedauer

| Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Werkstatt die Entsorgungskosten pauschaliert auf die einzelnen Aufträge, bei denen Teile entsorgt werden müssen, umlegt. Insoweit entstehen rund um die Entsorgung Grundkosten, da Fahrzeugreparaturbetriebe aufgrund umfassender umweltrechtlicher Bestimmungen zur Materialtrennung, Aufbewahrung und Vorbereitung von Rückführung und Wiederverwertung verpflichtet sind. Das entsprechende Umweltmanagement ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, entschied das AG Sonthofen. |

In dem Urteilsfall meinte der Versicherer, die Entsorgungskosten, die die Werkstatt im Rahmen der Reparatur nach einem Verkehrsunfall berechnet hatte, seien nicht gerechtfertigt. Zu Unrecht, wie das AG Sonthofen feststellte: Für die Entsorgung fallen Kosten an, selbst wenn die Abholung der Teile am Ende kostenlos erfolgen sollte (AG Sonthofen, Urteil vom 22.05.2025, Az. 3 C 327/24, Abruf-Nr. 248414, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schickewitz, Sonthofen).

AUSGABE: UE 7/2025, S. 1 · ID: 50439693

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