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ReparaturkostenStandschaden während des langen Wartens auf die Haftungszusage des Versicherers: Wer dafür aufkommen muss
| Der Geschädigte ist knapp bei Kasse. Der Versicherer ist gewarnt, dass die Reparatur erst mit dessen Haftungszusage begonnen werden wird. Es dauert und dauert, und währenddessen nimmt die Ölpumpe des Fahrzeugs Schaden, was sofort nach Reparaturende auffällt. Ist das dem Schädiger zuzurechnen? Ja, sagt das LG Hamburg. |
Das tatsächliche Problem solcher Fälle dürfte im Nachweis der Kausalität liegen. Der Versicherer wird einwenden – und das ist ja nicht von vornherein abwegig –, dass das kein Standschaden sei, sondern ein zeitlich zufälliges Zusammentreffen. Im Hamburger Fall wurde der Nachweis des Standschadens jedoch geführt, und so hat das LG auch die Kosten für dessen Beseitigung dem Unfallverursacher und damit letztlich dem Versicherer auferlegt (LG Hamburg, Urteil vom 25.02.2025, Az. 323 O 154/24, Abruf-Nr. 247202, eingesandt von Rechtsanwalt Christoph Simon, Hamburg).
AUSGABE: UE 4/2025, S. 2 · ID: 50362847