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ReparaturkostenAG Wangen: Probefahrtkosten unterfallen dem Werkstattrisiko

Abo-Inhalt25.03.20254663 Min. Lesedauer

| Macht der Geschädigte den Schaden selbst geltend, unterfällt auch die Rechnungsposition der Probefahrtkosten dem subjektbezogenen Schadenbegriff und damit dem Werkstattrisiko. Das hat das AG Wangen im Allgäu entschieden. |

Der Einwand des Versicherers, die Probefahrt sei nicht notwendig gewesen, ist dann ohne Bedeutung (AG Wangen im Allgäu, Urteil vom 14.02.2025, Az. 4 C 198/24, Abruf-Nr. 247203, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).

Wichtig | Dennoch sind Fälle denkbar, wo die Erforderlichkeit einer Probefahrt laienerkennbar nicht gegeben ist. Das sind die Fälle sehr kleiner nur oberflächlicher Schäden. Und immer wieder fallen Vorgänge auf, bei denen eine Probefahrt mit einem hohen Betrag berechnet wird, obwohl der Kilometerstand bei Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs unverändert oder nur minimal erhöht ist. Dass eine „Einmal um den Block“-Probefahrt laienerkennbar nicht den Aufwand einer halben Stunde erfordert, liegt auf der Hand.

AUSGABE: UE 4/2025, S. 1 · ID: 50362940

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