FeedbackAbschluss-Umfrage

ReparaturkostenPrüfberichtserstellung: Wenn sich der Prüfdienstleister zu wehren versucht

Abo-Inhalt27.03.20252 Min. Lesedauer

| Der UE-Anwaltsbaustein RA029 erklärt das System der Prüfberichtserstellung, soweit das von außen beurteilt und beschrieben werden kann. Die Kernaussage ist, dass die Prüfdienstleister auf der Grundlage von inhaltlichen Weisungen des Versicherers prüfen und dass die Prüfberichte automatisiert durch einen Abgleich von Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag mit den Vorgaben des Versicherers erstellt werden. Dafür gibt es durchaus Dokumente, die das bestätigen. |

Sehr gut formuliertes Schreiben als Ablenkungsmanöver

Nun hat einer dieser Prüfberichtsersteller reagiert. Er legt ein erkennbar zur mehrfachen Verwendung vorgesehenes zweiseitiges Schreiben an den Versicherer vor. Darin legt er dar, dass viele seiner Mitarbeiter als Kfz-Meister oder Ingenieure über die ausreichende Qualifikation verfügten und dass der Geschäftsführer über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Themengebiet verfüge. Die Mitarbeiter und er besuchten sehr regelmäßig Fortbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der Unfallreparaturtechnik zu sein. Der Geschäftsführer sei auch viele Jahre lang Dozent an der technischen Hochschule in Zwickau gewesen und halte viele Fachvorträge und Schulungen. Das vom Versicherer weitergeleitete Schreiben ist durchaus opulent und sehr gut formuliert, aber ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver.

Antwortschreiben an den Versicherer ist angezeigt

Ein entsprechendes Antwortschreiben ist angezeigt. Mit keinem Wort wird in dem Schreiben nämlich auf die Themen „Prüfungen erfolgen nach Vorgaben des Versicherers“ und „Prüfungen erfolgen vollautomatisiert“ eingegangen.

Antwortschreiben / Prüfberichterstellung

Das ist alles interessant. Vor allem ist interessant, dass das ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver ist. Denn unser Kernvortrag, dass auf der Grundlage der Vorgaben Ihres Hauses geprüft wird, wird in dem opulenten Schreiben mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn bestritten. Das wird sehr gute Gründe haben. Man will offenbar bei der Wahrheit bleiben.
Wir wissen nicht, welchen Tätigkeiten die beschriebenen Mitarbeiter nachgehen. Die Prüfberichterstellung erfolgt nach unserem Wissen jedoch vollautomatisch, was bereits der Pro-Stück-Preis nahelegt. Auch das hatten wir beschrieben, und auch dazu sagt das opulente Schreiben nichts, vermutlich weil man auch insoweit nichts Unwahres schreiben möchte.
Wir bitten also nunmehr um korrekte Regulierung bis zum ... .
Weiterführender Hinweis
  • Rechtsanwaltstextbaustein RA029: Prüfbericht bzw. Gegengutachten stellen Gutachten nicht in Frage – Schriftsatz → Abruf-Nr. 46646794

AUSGABE: UE 4/2025, S. 8 · ID: 50362658

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte