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WiderrufsrechtSchadengutachter und Werkstätten, aufgepasst: Mehr Sorgfalt bei Widerrufsbelehrungen!
| Mindestens ein Versicherer beginnt jetzt ernsthaft, die Geschädigten mit Verbrauchereigenschaft zu motivieren, im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge (§ 312b BGB) zu widerrufen. Verpflichten kann er sie nach Auffassung von UE dazu nicht. Dennoch wird er sicher Willfährige oder Eingeschüchterte finden, denen er die Sorge einpflanzt, selbst zahlen zu müssen, wenn sie nicht widerriefen. |

Voraussetzung für Widerruf: Kunde handelt als Verbraucher
Gutachterverträge werden oft ohne persönlichen Kontakt zum Geschädigten abgeschlossen. Pannenhilfeverträge entstehen oft am Straßenrand. Und der bei Abholung des Fahrzeugs an der Haustür des Kunden abgeschlossene Vertrag dürfte auch ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag sein. Solche Verträge der Werkstatt mit Kunden haben jedoch regelmäßig keinen Kontakt zum Versicherer, sodass der Kunde da schon selbst auf dumme Gedanken kommen müsste. Kommt er auf dumme Gedanken, gelten alle weiteren Ausführungen auch dafür.
Voraussetzung für ein Widerrufsrecht ist immer, dass der Kunde als Verbraucher handelt. Ist der Kunde kein Verbraucher, gibt es für ihn kein Widerrufsrecht; und zwar auch dann nicht, wenn er versehentlich darüber belehrt wird (BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, Abruf-Nr. 220807).
Die perfekte Widerrufsbelehrung ist der beste Schutz
Der beste Schutz gegen einen durchgreifenden Widerruf sind perfekte Widerrufsbelehrungen. Denn dann erlischt das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Widerrufsbelehrung geht auch auf die Situation ein, dass das Widerrufsrecht mit Fertigstellung der Arbeit erlischt, wenn der Geschädigte in Kenntnis dieser Rechtslage das sofortige Beginnen mit der Dienstleistung verlangt (§ 356 Abs. 4 Ziff. 2 a bis c BGB). Im Normalfall bekommt der Versicherer erst Kenntnis, wenn das Gutachten fertig ist. Dann ist es für einen Widerruf des Geschädigten, zu dem der Versicherer ihn veranlasst hat, zu spät.
Doch da gibt es nun eine BGH-Entscheidung, die Anlass zum Nachschärfen gibt: Es ist schon immer klar, dass die Widerrufsbelehrung und die Aufforderung des Verbrauchers, der Unternehmer solle sofort mit der Arbeit beginnen, nicht genügt. Es muss dem Verbraucher auch ein vorbereitetes Formular für den Widerruf übergeben werden. Wenn ihm dieses Formular nicht übergeben wird, schuldet er bei einem Widerruf das Honorar für das fertige Gutachten doch nicht (BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. VII ZR 133/24, Abruf-Nr. 247116). Und längst hat der BGH entschieden, dass ohne die Übergabe des Widerrufsformulars die 14-Tage-Frist nicht zu laufen beginnt. Sie verlängert sich dann auf ein Jahr und 14 Tage (BGH, Urteil vom 26.11.2020, Az. I ZR 169/19, Abruf-Nr. 219569). Dann hat der Versicherer viel Zeit, den Geschädigten zum Widerruf zu motivieren.
In diesen Situationen muss die Belehrung erfolgen
Eine für Schadengutachter typische Situation ist die: Der Serviceberater in der Werkstatt lässt als Bote des Schadengutachters dessen Auftragsformular vom Kunden ausfüllen und mailt es an den Gutachter. Ein persönlicher Kontakt zwischen Geschädigtem und Schadengutachter findet nicht statt. Gegebenenfalls wird telefoniert. Das ist – wenn der Geschädigte als Verbraucher handelt – Fernabsatz (§ 312c BGB).
Für Gutachter und für Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice gilt: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht im Geschäftsraum des Gutachters (weil in den Räumen der Werkstatt) oder nicht in den Räumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird und der Kunde als Verbraucher handelt, ist das ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (§ 312b BGB).
Hier muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Es muss das vorbereitete Widerrufsformular übergeben werden, das nach der Vorgabe des Gesetzgebers so aussieht, wobei die Kontaktdaten vorausgefüllt sein müssen:
AUSGABE: UE 4/2025, S. 15 · ID: 50363635