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In eigener SacheNeue Sonderausgabe „Angriffe der Versicherer auf den subjektbezogenen Schadenbegriff – wie Sie sich dagegen wehren können“

Abo-Inhalt12.03.20253983 Min. Lesedauer

| Versicherer versuchen aktuell, die neue BGH-Rechtsprechung zum subjektbezogenen Schadenbegriff auszuhebeln. Denn die BGH-Entscheidungen zum Werkstatt- und Sachverständigen-Risiko aus dem Jahr 2024 sind ihnen ein Dorn im Auge. UE zeigt Ihnen in einer aktuellen Sonderausgabe, wie Sie diese Maschen erkennen und ihnen einen Riegel vorschieben. |

Die Sonderausgabe stellt Fälle vor, die derzeit in der Praxis beobachtet werden. Dazu gibt sie Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie dagegen vorgehen können. Konkret zeigt Ihnen die Sonderausgabe u. a.,

  • wie Abtretungen an die Werkstatt oder den Schadengutachter ermogelt werden sollen,
  • mit welcher neuen Idee Versicherungen den subjektbezogenen Schadenbegriff nicht anwenden wollen und
  • was Sie tun können, wenn der Versicherer die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs vorgerichtlich zurückweist.

So wissen Sie, wo Sie aufpassen müssen und wie Sie sich gegen die Angriffe der Versicherer wehren können.

Weiterführender Hinweis
  • Sonderausgabe: Angriffe auf subjektbezogenen Schadenbegriff – So bieten Sie den Versicherern Paroli  Abruf-Nr. 50340730

ID: 50340352

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