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Arbeitgeberleistungen50-Euro-Tankgutschein für Gesellschafter-Geschäftsführer?
| Ein SSP-Leser fragt: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nutzt für Dienstreisen sein privates Auto. Die Kosten werden gegenüber der GmbH mit 0,30 Euro je Kilometer abgerechnet. Kann die GmbH dem GGf zusätzlich einen steuerfreien Tankgutschein von monatlich 50 Euro gewähren? |
Antwort | Ja, die GmbH kann dem GGf einen steuerfreien Tankgutschein gewähren. Voraussetzung ist, dass der GGf den Tankgutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält und er nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt (keine Barauszahlungsfunktion, etc.). Dazu muss er die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Beispiele hierfür sind:
- Tankgutschein eines einzelnen Tankstellenbetreibers zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in seiner Tankstelle.
- Tankgutschein einer bestimmten Tankstellenkette (einem bestimmten Aussteller), der nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in den Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. Logo) berechtigt.
- Tankgutschein, der vom Arbeitgeber selbst ausgestellt wird, wenn die Akzeptanzstellen (z. B. Tankstelle) aufgrund des Akzeptanzvertrags (z. B. Rahmenvertrag) unmittelbar mit dem Arbeitgeber abrechnet.
Wichtig | Über Gestaltungen zwischen GmbH und GGf schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung. Daher sollte eine entsprechende Vereinbarung zwischen der GmbH und dem GGf über einen 50-Euro-Tankgutschein getroffen werden.
AUSGABE: SSP 8/2022, S. 5 · ID: 48455625