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EnergiesteuerDer Tankrabatt für Juni bis August 2022: Die Eckpunkte zur gesenkten Energiesteuer
| Bürger sollen von den stetig steigenden Spritpreisen zumindest temporär entlastet werden. Deshalb wird die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe zeitlich befristet für die Monate Juni bis August 2022 auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Das sieht das „Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (Abruf-Nr. 229335) vor. |
So wird die Energiesteuer von Juni bis August 2022 reduziert
Die reduzierte Energiesteuer senkt den Preis der Treibstoffe wie folgt:
Reduzierte Energiesteuer schlägt ... Benzin | Reduzierung um 29,55 Cent/Liter |
Diesel | Reduzierung um 14,04 Cent/Liter |
Flüssiggas (LPG) | Reduzierung um 12,66 Cent/Liter |
Erdgas (CNG/LNG) | Reduzierung um 6,16 Cent/Kilo |
Da zugleich auch die Umsatzsteuer auf entsprechende Beträge entfällt, erhöht sich die Preisreduzierung nochmals um 19 Prozent.
Diese Gesamtentlastung würde sich rein energiesteuerlich ergeben
Damit reduzieren sich die Preise – zumindest in der Theorie – für den Zeitraum 01.06.2022 (00:00) bis 31.08.2022 (24:00) effektiv um folgende Beträge:
Gesamtentlasung | |
Benzin | 35,16 Cent/Liter |
Diesel | 16,71 Cent/Liter |
Flüssiggas (LPG) | 15,07 Cent/Liter |
Erdgas (CNG/LNG) | 7,33 Cent/Kilo |
Geringere Energiekosten und ihre Auswirkungen aufs Fahrtenbuch
Direkte Auswirkungen für die Steuererklärung ergeben sich nicht. Durch die gesunkenen Preise sinken jedoch die tatsächlichen Fahrzeugkosten. Wer ein Fahrtenbuch führt und die tatsächlichen Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzieht, wird aufgrund der Kostenreduzierung einen geringfügig geringeren Kilometersatz und damit geringere Aufwendungen errechnen.
AUSGABE: SSP 6/2022, S. 16 · ID: 48361878