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StrafverfahrenDie Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG

Abo-Inhalt28.09.20227905 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Die Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG entsteht für bestimmte (Vernehmungs-)Termine außerhalb der Hauptverhandlung. Anwälte sollten die jeweiligen Termine inkl. Ablauf und Dauer genau dokumentieren und ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen, wenn sie diese Betragsrahmengebühr abrechnen und der Höhe nach begründen möchten. |

RVGprof-10.2022_Grafik_Die Terminsgebühr nach Nrn. 4102 4103 VV RVG.eps (© IWW Institut)
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Merke | Videoverhandlungen/-vernehmungen mögen noch nicht die Regel sein. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Möglichkeiten nicht ohne Grund geschaffen. Dies sieht auch das LG Osnabrück so und bejaht die Terminsgebühr wie folgt (17.6.21, 2 Qs 34/21, RVG prof. 21, 146): Auch diese (virtuelle) Art von Zusammentreffen findet zu einem gerichtlich bestimmten Zeitpunkt statt und stellt einen Termin i. S. d. Nr. 4102 VV RVG dar.

AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 167 · ID: 48522324

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