Streitwert
Die Regelung einer Freistellung erhöht den Streitwert
Wird ein Arbeitnehmer länger als einen Monat freigestellt, gilt hierfür pauschalierend ein Streitwert von einem Monatsgehalt (LAG Hamburg 1.3.22, 7 Ta 1/22, Abruf-Nr. 228054). Dieser wirkt auch streitwerterhöhend, wenn zuvor nicht über ...