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FahrerlaubnisentzugWirksamwerden der Entziehung der Fahrerlaubnis
| Das AG Buchen hat in einem Beschluss u. a. zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl Stellung genommen. |
Das AG führt dazu aus, dass § 69 Abs. 3 StGB und § 69a Abs. 5 StGB im Fall eines wirksam auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruchs gegen den Strafbefehl dahin gehend auszulegen sind, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis dann wirksam wird, wenn die Entscheidungen zum Schuld- und Strafausspruch insgesamt rechtskräftig und vollstreckbar sind (AG Buchen 27.3.25, 1 Cs 25 Js 7639/24, Abruf-Nr. 247582).
Praxistipp | Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil die Staatsanwaltschaft den – richtigen – Rechtskraftvermerk für die Vollstreckung benötigt und sich danach auch die Dauer der Entziehung richtet. |
AUSGABE: VA 9/2025, S. 162 · ID: 50391313