Haushaltsführungsschaden
Mindestens der Mindestlohn
Die Geduld des BGH war wohl erschöpft; er ist dem ansonsten bei der Schätzung der Höhe des Schadens betont besonders freien Tatrichter (BGH 16.7.24, VI ZR 243/23) im Rahmen des § 287 ZPO regulierend in die Parade gefahren.