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FahrverbotAbsehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Schwierigkeiten
| Bei drohenden Schwierigkeiten im Hauptberuf durch unbezahlte Freistellung und drohende erhebliche wirtschaftliche Einbußen im Nebengewerbe kann bei einem nicht vorbelasteten Täter eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, der seinen Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt hat, unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße von einer Fahrverbotsanordnung abgesehen werden. |
So hat das AG Dortmund entschieden (27.3.25, 729 OWi-268 Js 298/25-30/25, Abruf-Nr. 248825). Die Entscheidung des AG ist gemessen an den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung (dazu Deutscher in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 7. Aufl., 2024, Rn. 1418 ff.) recht großzügig. Denn es stand weder für den Fall des Fahrverbots eine Kündigung im Raum, noch ist bei einem Fahrverbot von einem Monat bei einem ledigen und kinderlosen Betroffenen eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz zu erwarten. Zudem handelte es sich um eine Nebentätigkeit, bei der ein strenger Maßstab angelegt wird.
- Zur Rechtsprechung zum Fahrverbot aus dem letzten Jahr siehe unsere Übersicht in VA 25, 89.
AUSGABE: VA 9/2025, S. 160 · ID: 50454445