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Aktuelle GesetzgebungAuswirkungen des CanG auf „alte“ Fahrerlaubnisentziehung

Abo-Inhalt18.08.2025126 Min. Lesedauer

| Nach Inkrafttreten des CanG zum 1.4.24 stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf „alte“, also vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgesprochene Fahrerlaubnisentziehungen hat. |

Dazu hat sich nun noch einmal der BayVGH geäußert (23.4.25, 11 CS 25.203, Abruf-Nr. 248829). Danach kann einer vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1.4.24 ausgesprochenen Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf die geänderte Rechtslage weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden. Die Beurteilung der gegenwärtigen Fahreignung bleibe grundsätzlich dem Wiedererteilungsverfahren vorbehalten.

Der BayVGH weist darauf hin, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung wie durch Art. 316p i. V. m. Art. 313 EGStGB nicht vorgesehen hat (dazu auch OVG Lüneburg 23.9.24, 12 PA 27/24, Abruf-Nr. 249188). Sie sei im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der früheren Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten (vgl. BayVGH 31.10.24, 11 ZB 24.1246, Abruf-Nr. 245279).

AUSGABE: VA 9/2025, S. 160 · ID: 50454449

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