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ReparaturkostenTeilweises Folieren führt voraussichtlich zu Farbunterschieden: LG Stuttgart spricht Erstattung der Kosten zu
| Sachverständig unterstützt kommt das LG Stuttgart im Rahmen einer fiktiven Abrechnung zu dem Ergebnis: Bei einem folierten Fahrzeug führt die nur teilweise Folierung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Farbunterschieden. Das wäre nur vermeidbar, wenn bei der teilweisen Folierung im Rahmen der Reparatur Folie aus derselben Charge wie bei der ursprünglichen Folierung verwendet würde. |
Das LG Stuttgart hat die Erstattung der Kosten im Urteilsfall bejaht. In Übertragung der Rechtsprechung des BGH zur Beilackierung kommt es nicht darauf an, dass die Erforderlichkeit erst endgültig erwiesen ist, wenn die Reparatur durchgeführt ist (LG Stuttgart, Az. 56 O 182/24, Abruf-Nr. 247576, eingesandt von Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle).
- BGH, Urteil vom 17.09.2019, Az. VI ZR 396/18, Abruf-Nr. 212266
AUSGABE: UE 5/2025, S. 2 · ID: 50388518