Mai 2025
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AusfallschadenAG Siegen: Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs sind auf Mietwagenkosten anzuwenden
Abo-Inhalt14.04.20255335 Min. Lesedauer
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Mietwagenkosten sind zu erstatten
| Wie schon das AG Kerpen wendet auch das AG Siegen die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auf die Mietwagenkosten an. |
Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter hat der Geschädigte unabhängig von Schwacke oder Fraunhofer Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten (AG Siegen, Urteil vom 21.03.2025, Az. 14 C 1584/24, Abruf-Nr. 247569, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).
Wichtig | Die Skepsis von UE, dass der BGH das als „Mietwagenrisiko“ genauso sehen wird, bleibt bestehen.
- Beitrag „AG Kerpen: Mietwagenkosten sind dem subjektbezogenen Schadenbegriff zuzuordnen“, UE 4/2025, Seite 4 → Abruf-Nr. 50363680
AUSGABE: UE 5/2025, S. 3 · ID: 50387816
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