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AusfallschadenAG Schweinfurt: Sehr junges Leasingfahrzeug ist verunfallt – anteilige Überführungskosten sind zu erstatten
| Ist das verunfallte Leasingfahrzeug nur vier Monate alt und beträgt die Laufzeit des Leasingvertrags 36 Monate, darf nach Ansicht des AG Schweinfurt der Leasingnehmer das verunfallte Fahrzeug durch ein neues Leasingfahrzeug ersetzen. Entsprechend hat das AG dem Leasingnehmer von den Überführungskosten 32/36 zugesprochen. |
Das Urteil enthält keine Ausführungen dazu, warum es für den Totalschaden auf den Leasingnehmer abstellt und nicht auf den Leasinggeber (AG Schweinfurt, Urteil vom 01.02.2023, Az. 2 C 719/22, Abruf-Nr. 247616, eingesandt von Rechtsanwalt Christopher Frey, Würzburg).
Wichtig | Insoweit schwächelt auch die Begründung, warum auf einen Neuwagen abzustellen ist. Die Überführungskosten werden beim Kauf des Ersatzfahrzeugs vom Händler an den Leasinggeber berechnet. Ob sie von dort dem Leasingnehmer als Position in Rechnung gestellt werden oder in die Leasingraten hineinkalkuliert sind, alles das bleibt in dem Urteil im Dunkeln. Deshalb ist es nach Ansicht von UE mit etwas Vorsicht zu genießen. Ggf. sind die Überführungskosten auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung für den Leasinggeber geltend zu machen, wenn für den Schadenersatz auf ein Neufahrzeug abzustellen ist.
AUSGABE: UE 5/2025, S. 4 · ID: 50392105