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Fiktive AbrechnungAG Lindau: Prüfbericht bei fiktiver Abrechnung ohne Bedeutung – wenn Versicherer ausschließlich darauf Bezug nimmt
| Legt der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung lediglich einen Prüfbericht vor und behauptet nur, alle Positionen, die darin im Hinblick auf das Schadengutachten beanstandet sind, seien nicht zu erstatten, ist das ein unbeachtlicher Vortrag, so das AG Lindau. |
Zur Begründung sagt das AG: Der Versicherer rügt zwar einzelne Schadenpositionen ausdrücklich. Die Rüge dieser Schadenpositionen erfolgt jedoch ohne konkrete Begründung ins Blaue hinein unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht, welcher ebenfalls keinerlei Begründungen enthält, sondern die bloße Behauptung, diverse Schadenpositionen seien nicht gerechtfertigt.
Berücksichtigt man den Umstand, dass der Ersteller des Prüfberichts diesen ohne jede Besichtigung des Fahrzeugs vorgenommen hat, ergibt sich, dass diesem Prüfbericht zum einen keinerlei Beweiswert zukommt. Zum anderen lässt sich diesem Prüfbericht keinerlei substantiierter Sachvortrag entnehmen, weshalb bestimmte Positionen nicht gerechtfertigt sein sollen. Vor diesem Hintergrund ist von der Richtigkeit des vorgelegten Sachverständigengutachtens mangels substantiierten Bestreitens auszugehen (AG Lindau, Az. 1 C 376/24, Abruf-Nr. 247570, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).
AUSGABE: UE 5/2025, S. 5 · ID: 50387850