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Öffentliches RechtWer mit dem Feuer spielt, bleibt zu Hause: Skifahrt gestrichen!

Abo-Inhalt07.04.20254072 Min. Lesedauer

| Ein Schüler, der in der Schulumkleide gekokelt hat, wird von der Skifreizeit ausgeschlossen. Das Berliner VG entschied in einem Eilverfahren, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist (28.2.25, VG 3 L 47/25 Abruf-Nr. 246954). |

Der 13-jährige Kläger S, Schüler der 8. Klasse, war während der Unterrichtszeit an einem Feuer im Duschbereich der Jungenumkleide beteiligt. Er warf Papier ins Feuer, das von zwei anderen Schülern entfacht wurde, was starken Rauch verursachte. Die Klassenkonferenz beschloss daraufhin, ihn von der ca. ein halbes Jahr später stattfindenden Skifahrt auszuschließen. Dagegen wandte sich S im Eilverfahren. Der Ausschluss sei unverhältnismäßig, er betonte den zeitlichen Abstand zwischen dem Vorfall und der Reise sowie seine nicht zentrale Rolle im Vorfall.

Das VG wies den Antrag zurück. Die Beteiligung an der Brandstiftung birgt erhebliche Gefahren. Sie stört den schulischen Alltag massiv. Insbesondere bei einer Skifahrt mit 130 Teilnehmenden ist diszipliniertes Verhalten entscheidend für die Sicherheit. Aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens des S in der Vergangenheit ist der Ausschluss gerechtfertigt, obwohl die anderen beteiligten Schüler nur einen Verweis erhielten. Der S hat sich durch kontinuierliches Fehlverhalten hervorgetan, was eine spezifische Reaktion rechtfertigt. (GM)

AUSGABE: FK 5/2025, S. 73 · ID: 50344993

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