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Prozessrecht„Falsche Allianz“ verklagt: Rubrumsberichtigung
| Wird statt der Allianz Versicherungs-AG versehentlich die Allianz Direct Versicherungs-AG als Beklagte benannt, ist das ein Fall der Rubrumsberichtigung, entschied das AG Ansbach. |
Denn eine „Berichtigung ist nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich möglich, wenn durch Auslegung des Parteivortrags feststeht oder erkennbar ist, wer als Partei gemeint ist und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt werden (Zöller, ZPO, 34. Auflage, § 319, Rn. 17).“ Das Gericht hat sich für die Auslegung auf die der Klage beigefügt gewesene außergerichtliche Korrespondenz gestützt (AG Ansbach 14.3.24, 3 C 1053/23, Abruf-Nr. 247998, eingesandt von RA Martin Saager, Ansbach).
Hinweis | Den Beschluss hat ein Leser als Ergänzung zum Beitrag in VA 25, 60 zu AG Calw, 13 C 284/24 (Falsche HUK verklagt), zur Verfügung gestellt. Das bringt uns zur Anregung an unsere Leser: Falls Sie Entscheidungen zu diesem Thema haben, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung. So können alle Leser voneinander profitieren. |
AUSGABE: VA 6/2025, S. 95 · ID: 50414383