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ReparaturkostenFreistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung genügt nicht: UE liefert neuen Textbaustein für die Korrespondenz mit dem Gericht

Abo-Inhalt19.08.2025353 Min. Lesedauer

| In UE 8/2025 wurde über ein Urteil des AG Stade berichtet, das der Marotte eines niedersächsischen Versicherers, statt an die Werkstatt oder den Schadengutachter zu bezahlen, nur eine Freistellung gegenüber dem Geschädigten erklären zu wollen, Einhalt geboten hat. Das Thema zieht derzeit größere Kreise, weil eine für viele Versicherer tätige Kanzlei die Gerichte mit einer neuen Idee zu irritieren versucht. Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Anwaltschaft hat UE auf der Grundlage derzeitiger Erkenntnis einen Textbaustein für die Korrespondenz mit dem Gericht erstellt. |

Der Textbaustein ist auf die Erstattung restlicher Sachverständigenkosten abgestimmt. Ggf. muss er auf die Erstattung restlicher Reparaturkosten, Abschleppkosten etc. umgestellt werden.

Weiterführender Hinweis
  • Textbaustein 643: Freistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung genügt nicht (H) → Abruf-Nr. 50518099

AUSGABE: UE 9/2025, S. 1 · ID: 50518097

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