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GutachterkostenAG Medebach: Bei fiktiver Abrechnung sind die Reparaturkosten vor der Verweisung der Maßstab für Sachverständigenkosten
| Auch das AG Medebach vertritt die richtige Auffassung, dass bei der fiktiven Abrechnung die kalkulierten Reparaturkosten der Maßstab für die Ermittlung der Gutachterkosten sind. |
Die Begründung: Es handelt sich bei der Frage, ob eine Kostenreduzierung durch eine Werkstattverweisung zu berücksichtigen ist, um eine Rechtsfrage, welche nicht durch einen Sachverständigen, sondern durch das Gericht zu beantworten ist. Das Gericht sieht eine solche nachträgliche Werkstattverweisung nicht als erheblich an. Sie lag im Zeitpunkt der Schadensermittlung durch die Schadengutachterin im Urteilsfall noch nicht vor (AG Medebach, Urteil vom 11.12.2024, Az. 3 C 106/24, Abruf-Nr. 249471, eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig).
- Beitrag „AG Böblingen: Grundlage der Gutachterkosten sind die Reparaturkosten vor der Verweisung auf eine andere Werkstatt“, UE 3/2025, Seite 2 → Abruf- Nr. 50328224
AUSGABE: UE 9/2025, S. 3 · ID: 50503040