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GutachterkostenDie „Kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteilssammlung wächst

Top-BeitragAbo-Inhalt03.04.2024481 Min. Lesedauer

| Weitere Urteile, die für die Gutachterkosten eine Pflicht zur Abrechnung nach Zeitaufwand ablehnen, haben UE erreicht: |

Neue kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteile

Gericht

Urteil vom

Az.

Abruf-Nr.

eingesandt von

AG Amberg

20.02.2024

1 C 755/23

239997

Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf

AG Bad Kissingen

05.03.2024

72 C 244/23

240185

Rechtsanwalt Gernot Spieß, Münnerstadt

AG Euskirchen

12.12.2024

013 C 359/23

240187

Rechtsanwalt Christoph Schepers, Frechen

AG Köln

07.03.2024

267 C 119/23

240188

Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, Meckenheim

AG Nördlingen

27.02.2024

3 C 735/23

240116

Sachverständiger Mario Müller, Wemding

AG Schwandorf

19.02.2024

2 C 833/23

239998

Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf

Das sind die Argumente der Gerichte

Dem Urteil vom AG Euskirchen ist die Zeithonorarthematik, auf die die Klageerwiderung aufgebaut war, nur mittelbar zu entnehmen, wenn das Gericht zum Prüfbericht sagt: „In der Auswertung beschäftigt sich die Beklagte zu 1) nicht mit dem Einzelfall. Sie verweist vielmehr auf allgemeine Grundsätze und Behauptungen, die sie im Wesentlichen weder begründet, noch mit Quellen versieht. Aus den Ausführungen ergibt sich nicht, auf welchen Anknüpfungspunkten ihre Kontrollberechnung beruht. Insbesondere lässt sich den Ausführungen nicht entnehmen, auf welchen Annahmen der darin angesetzten Zeitaufwand von knapp 2,5 Stunden beruht.“

Das AG Köln hat ganz klar erkannt: „Soweit die Beklagte die Gefahr sieht, dass die Sachverständigen ihren Beurteilungsspielraum bei der Berechnung der Schadenshöhe ausnutzen und diesen zu hoch kalkulieren, um dann eine höhere Vergütung zu erzielen, spricht dies nicht gegen eine Abrechnung nach der Schadenshöhe. Ein – von der Beklagten unterstellt: unredlicher – Sachverständiger könnte auch die Dauer seiner Tätigkeit zu hoch abrechnen.“

Das AG Bad Kissingen sieht, dass gerichtliche Gutachten zum benötigten Zeitaufwand die Folge wären.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Gutachterkosten: Die ‚Kein Zeitaufwands-Honorar‘-Urteilssammlung wächst“, UE 3/2024, Seite 3 → Abruf-Nr. 49908738
  • Aktualisierte Rechtsprechungsübersicht „Gutachtenkosten: SV-Zeithonorarkampagne läuft ins Leere“ → Abruf-Nr. 49868696

AUSGABE: UE 4/2024, S. 13 · ID: 49936116

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