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GutachterkostenPolizeiliche Schadenschätzung auf 1.000 Euro: Geschädigter darf Einholung eines Gutachtens für erforderlich halten

Abo-Inhalt15.03.2024332 Min. Lesedauer

| Schätzt die zur Unfallaufnahme hinzugezogene Polizei den Schaden in einer Größenordnung von ca. 1.000 Euro, wobei Differenzierungen zwischen Netto- und Bruttobetrag gerichtsbekannt regelmäßig nicht stattfinden, ist das ein Indiz dafür, dass der Geschädigte die Einholung eines Schadengutachtens für erforderlich halten darf. So der Schluss des AG München. |

Nach Ansicht des Gerichts gilt das auch dann, wenn der Schaden vom Gutachter am Ende nur auf einen Betrag in Höhe von 894,41 Euro netto taxiert wird. Hinzu kam im konkreten Fall, dass ein großflächiges Bauteil des Fahrzeugs betroffen war. Und da könne der Geschädigte bei einer derartigen Schadensausprägung schon nicht beurteilen, wie aufwendig Reparaturarbeiten sein werden und ob gar ein Austausch erforderlich sein würde (AG München, Urteil vom 28.02.2024, Az. 343 C 15068/23, Abruf-Nr. 240252, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen).

Wichtig | Die in den vergangenen zwei Jahren drastisch gestiegenen Reparaturkosten im Bereich der Unfallschadeninstandsetzung dürfen beim Thema Bagatellgrenze nicht außer Acht gelassen werden. So werden gewohnte Grenzen wie „1.000 Euro“ oder gar die hoffnungslos veralteten „750 Euro“ keinen Bestand haben, und zwar zurecht. Dem AG München ist aber darin beizupflichten, dass eine solche Zahl immer nur für eine erste Annäherung an die Rechtsfrage der Erforderlichkeit des Gutachtens taugt. Am Ende zählen die Umstände des Einzelfalls. Gutachter, die jedoch für jeden banalen Kleinkram-Fall „Umstände des Einzelfalls“ notfalls an den Haaren herbeiziehen wollen, sägen u. E. an dem Ast, auf dem sie sitzen. Denn jedenfalls bisher haben die Preissteigerungen rund um die Unfallschadenreparatur noch nicht zu einem „Ruck“ bei dem Betrag für die erste Annäherung geführt. Jeder um die Bagatellgrenze mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten geführte Rechtsstreit vergrößert das Risiko, dass der „Ruck durch das Land geht“.

AUSGABE: UE 4/2024, S. 4 · ID: 49960246

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