FeedbackAbschluss-Umfrage

VermietungVermietung von Mietshäusern: Steuern sparen mit der Immobilien-GmbH

Abo-Inhalt30.12.2021610 Min. LesedauerVon StB Christina Vosseler, Mazars GmbH & Co. KG, Berlin

| Die Investition in Immobilien ist nicht umsonst eine der beliebtesten Anlageformen. Viele Anleger versprechen sich vom Bau oder Kauf eines Mietshauses Erträge, die das Einkommen festigen und zur Altersvorsorge dienen. Allerdings sollte man sich vor der Investition überlegen, ob man das Mietshaus als Privatperson erwirbt oder z. B. in einer GmbH. Durch die Wahl der richtigen Strategie kann man als Investor die Steuerzahlungen auf die Erträge nämlich erheblich beeinflussen. Wirtschaftsforscher fordern deshalb schon die Abschaffung des „Immo-GmbH-Modells“. |

Unterschiedliche Besteuerung je „Rechtsform“

Erwirbt der Anleger das Mietshaus als Privatperson, muss er die Mieteinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Fallen die zu versteuernden Einkünfte hoch aus, führt das zu einer steuerlichen Belastung von bis zu 47,5 Prozent. Diese ergibt sich aus dem Einkommensteuerhöchstsatz von 45 Prozent zzgl. Soli von 5,5 Prozent. Unter Umständen muss zusätzlich noch die Kirchensteuer eingerechnet werden. Gehört die Immobilie aber zum Betriebsvermögen einer Immobilien-GmbH, fallen auf den Gewinn nur 15,8 Prozent Körperschaftsteuer inkl. Soli an.

Beispiel

Privatperson P hat 2020 hohe Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftet. Zudem besitzt P ein Mietshaus, aus dessen Vermietung er einen Überschuss von 80.000 Euro erzielt hat. Durch die hohen Einkünfte ergibt sich für ihn eine Einkommensteuerbelastung von 42 Prozent. Die folgende Rechnung zeigt, wie sich die steuerliche Belastung ändert, wenn er für das Mietshaus eine Immobilien-GmbH installiert hätte:

Folge: P würde die Einbindung einer Immobilien-GmbH eine jährliche Ersparnis von fast 23.000 Euro einbringen, solange der Ertrag in der GmbH verbleibt.

Gewinnausschüttungen mindern Steuervorteile

Jedes Steuersparmodell hat seinen Haken. Hier besteht er darin, dass der Steuervorteil der GmbH schmilzt, wenn man sich den Gewinn für private Zwecke auszahlen lässt. Solche Gewinnausschüttungen werden nämlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. Soli besteuert. Wer eine GmbH gründen möchte, sollte außerdem darauf achten, dass sie allein zur Vermögensverwaltung dient. Verwaltet die GmbH nämlich ausschließlich eigenen Grundbesitz, muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Dazu muss gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ein entsprechender Antrag gestellt werden. Es bleibt somit bei einer erheblichen Ersparnis, die für die Tilgung von Krediten oder weitere Investitionen zur Verfügung steht.

Immobilienverkauf: Gründung einer Beteiligungs-GmbH lohnt

Wer als Privatperson die eigene Immobilie verkaufen möchte, sollte die zehnjährige Spekulationsfrist beachten. Denn dann bleibt ein etwaiger Veräußerungsgewinn steuerfrei. Wird die Frist nicht eingehalten, muss der Gewinn dagegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Für eine Immobilien-GmbH besteht eine solche Veräußerungsfrist nicht. Veräußerungsgewinne sind zu jeder Zeit nur mit 15,8 Prozent Körperschaftsteuer plus Soli (und ggf. zuzüglich Gewerbesteuer) zu versteuern.

Praxistipp | Die Steuerbelastung beim Verkauf aus der GmbH kann man umgehen, indem man zuerst eine Beteiligungs-GmbH gründet, die für jedes Mietshaus eine separate GmbH als Tochtergesellschaft einrichtet. Dadurch kann man später statt der einzelnen Immobilie direkt die Tochtergesellschaft (share-deal) verkaufen. Verkaufsgewinne sind dann praktisch steuerfrei. Für den Käufer der Tochter-GmbH ist der Kauf rentabel, wenn auch er das Modell weiterführt.

Im Gegensatz zum ersten Inhaber kann der Käufer die in der GmbH zu beanspruchende Abschreibung auf die ursprünglichen Anschaffungskosten in der Höhe nicht mehr nutzen, in der die Abschreibungen vor dem Kauf vorgenommen wurden. Der steuerliche Vorteil aus den Abschreibungen für den Käufer ist somit geringer, was in der Regel beim Kaufpreis berücksichtigt wird.

Gründungskosten für Immobilien-GmbH beachten

Wer eine Immobilien-GmbH gründen will, sollte wissen, dass das zusätzliche Kosten verursacht. Neben der für die Gründung benötigten Einlage in Höhe von 25.000 Euro entstehen Notarkosten für die Gründung der Gesellschaft sowie laufende Kosten für Buchhaltung und den jährlichen Jahresabschluss.

Fazit | Die Immobilien-GmbH ist eine gute Gestaltungsmöglichkeit, durch die sich die steuerliche Belastung erheblich beeinflussen lässt. Je höher die Einnahmen sind, umso höher ist die jährliche Steuerersparnis. Wirtschaftsforscher haben die Politik übrigens jüngst in einem Gutachten (Abruf-Nr. 226003) aufgefordert, das GmbH-Modell abzuschaffen. Es kann also Eile geboten sein. Vor der Gründung der GmbH sollte außerdem immer von einem fachkundigen Steuerberater geprüft werden, ob sich die Gestaltung in der individuellen Situation lohnt.

AUSGABE: SSP 1/2022, S. 24 · ID: 47745987

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte