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LeserforumGebühren für Löschungsbewilligung bei Grundschuld?
Leseprobe18.03.20231577 Min. Lesedauer
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| FRAGE: Welche Gebühr verdient ein Rechtsanwalt dafür, dass er im Hinblick auf die Erteilung der Löschungsbewilligung bezüglich einer Grundschuld tätig geworden ist? |
Antwort: Außergerichtlich entsteht für den Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 2,5. Für die Antragstellung beim Grundbuchamt können Sie eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 i. V. m. Nr. 3101 Abs. 2 VV RVG ansetzen. Gegenstandswert ist der Wert der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld, da aus dieser dinglich jederzeit durch den Grundschuldgläubiger vollstreckt werden kann.
AUSGABE: RVGprof 4/2023, S. 56 · ID: 48839131
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