Streitwertecke
Bei unbeziffertem Leistungsantrag kommt es auf Interesse des Klägers an
Der Kostenwert eines unbezifferten Leistungsantrags in der Klageschrift ist vom Gericht gemäß § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen im Hinblick auf das Interesse des Klägers am Streitgegenstand zu bestimmen (OLG ...