Auslagen
Partei muss Sachverständigenkosten nicht zwingend akzeptieren
Das Gericht ist gehalten, die vom Gerichtssachverständigen in Rechnung gestellte Vergütung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (OLG Hamm 8.8.22, 22 U 125/15, Abruf-Nr. 231718).