Familiensache
Kosten in Gewaltschutzverfahren zwischen Ehegatten werden nach Veranlasserprinzip verteilt
RVGprof
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Seite 181
16.10.2023
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Die Kosten in einem Gewaltschutzverfahren nach § 1 GewSchG werden nach dem Veranlasserprinzip verteilt, wenn das Verfahren zwischen Ehegatten geführt wird und der Anlass ein Vorfall bei der Übergabe des Kindes ist (OLG Karlsruhe 15.2.23, ...