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EinkommensteuerAls Architekt noch Einnahmen im Nebenberuf: So nutzen Sie die höhere Betriebsausgabenpauschale

Abo-Inhalt30.05.20235040 Min. Lesedauer

| Viele Architekten und Ingenieure machen noch etwas „nebenher“. Manche betätigen sich als Schriftsteller oder Fachautoren, andere üben nebenamtliche Lehr- oder Prüfungsämter aus. In allen Fällen müssen Sie die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Diese steuerpflichtigen Einnahmen können Sie um Ihre Betriebsausgaben mindern. Wer deren Einzelnachweis scheut, kann auch Betriebsausgabenpauschalen nutzen. Sie sind für 2023 angehoben worden. PBP liefert die Details. |

Die neuen Regeln aus dem Bundesfinanzministerium

Die Grundlagen für die Nutzung der Betriebsausgabenpauschalen befinden sich im Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF, vom 06.04.2023, Az. IV C 6 – S 2246/20/10002 :001, Abruf-Nr. 234665). Die Pauschalen können Sie von Ihren Einnahmen abziehen, ohne dass Sie Ausgaben nachweisen oder belegen müssen. Pauschalen gelten insbesondere für

  • Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller im Nebenberuf sowie
  • nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten.

Ab 2023 gelten höhere Betriebsausgabenpauschalen

Wenn Sie aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Wissenschaftler oder Schriftsteller bzw. aus einer nebenamtlichen Lehr- oder Prüfungstätigkeit Einnahmen erzielen, beträgt die Pauschale 25 Prozent der Betriebseinnahmen, maximal ab 2023 900 Euro jährlich (zuvor 614 Euro). Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter den Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG fallen. Der Höchstbetrag von 900 Euro wird für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt. Er verdoppelt sich also nicht, wenn man nebenberuflich als Künstler und Schriftsteller tätig ist.

Beispiel

Sie sind hauptberuflich Architekt und schreiben daneben noch für eine Architekturzeitschrift. Für Ihre Artikel erzielen Sie im Jahre 2023 Einnahmen in Höhe von 3.500 Euro. Daneben geben Sie nebenberuflich an einer Hochschule verschiedene Kurse und beziehen dafür 4.500 Euro. Ohne Einzelnachweis von Betriebsausgaben ermittelt sich Ihr Gesamtgewinn wie folgt:

Was Sie zum pauschalen Abzug sonst noch wissen sollten

Entscheiden Sie sich dafür, die Betriebsausgabenpauschale in Anspruch zu nehmen, sind Sie nicht für alle Zeit daran gebunden. Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Pauschale anwenden oder Ihre Betriebsausgaben einzeln nachweisen. Letzteres ist insbesondere dann lukrativ, wenn Sie aufgrund größerer Ausgaben die Pauschale deutlich überschreiten.

Kein Kleinunternehmer – Probleme bei der Betriebsausgabenpauschale

Hinterfragen sollten Sie die Nutzung der Betriebsausgabenpauschale, wenn Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG nicht nutzen können, weil Sie die Umsatzgrenzen überschritten haben oder freiwillig zur Regelbesteuerung optieren möchten (§ 19 Abs. 2 UStG). Denn Umsatzsteuer, die in Vergütungen Ihrer Kunden an Sie steckt, stellen bei Ihnen Betriebseinnahmen dar.

Praxistipps |

  • Übersteigen die Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt die Betriebsausgabenpauschale, sollten Sie die tatsächlichen Betriebsausgaben aufzeichnen und gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
  • Wenden Sie die ertragsteuerliche Betriebsausgabenpauschale an, können Sie aus dieser keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Allerdings können Sie dann die tatsächlich zum Vorsteuerabzug berechtigten Ausgaben nachweisen oder sich (soweit nach dem entsprechenden Beruf möglich) auf die Pauschalierung der Vorsteuer berufen (§ 23 UStG i. V. m. § 70 UStDV).

Beispiel

Architekt Klaus Schlauer schreibt nebenberuflich Fachaufsätze für Fachzeitschriften. Die Einnahmen belaufen sich auf jährlich 2.000 Euro zzgl. sieben Prozent Umsatzsteuer. Zur Vorbereitung hat er sich diverse HOAI- bzw. BGB-Kommentare für 200 Euro zzgl. sieben Prozent Umsatzsteuer (14 Euro) beschafft.

Macht Schlauer die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend, belaufen sich diese auf 340 Euro (140 Euro Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt zzgl. 214 Euro Gesetzestexte abzgl. 14 Euro Vorsteuerabzug). Entscheidet er sich für die Betriebsausgabenpauschale, beläuft sich diese auf 535 Euro (2.140 Euro x 25 Prozent). Der ertragsteuerliche Gewinn fällt damit um 195 Euro niedriger aus. Im Rahmen der Umsatzsteuer kann er weiterhin den Vorsteuerabzug von 14 Euro geltend machen. Vorausgesetzt, er kann diese durch eine Rechnung nachweisen. Alternativ kann Schlauer nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 70 Abs. 1 UStDV (Anlage, Abschnitt A, Teil IV, Tz. 5) pauschale Vorsteuern von 2,6 Prozent des Nettoumsatzes geltend machen, mithin 52 Euro.

Fazit | Betriebsausgabenpauschalen sind eine gute Möglichkeit, den zu versteuernden Gewinn für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten auf einfachem Weg zu mindern. Nicht zuletzt auch deshalb, weil das BMF die Pauschalen ab dem Steuerjahr 2023 erhöht hat.

AUSGABE: PBP 6/2023, S. 30 · ID: 49409776

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