Honorarsicherung
Bauhandwerkersicherungshypothek: Nicht zu lange warten
§ 650e BGB bietet auch Planungsbüros die Möglichkeit, ihren Honoraranspruch im Grundbuch sichern zu lassen. Die Dringlichkeit Ihres Begehrens müssen Sie zwar nicht belegen (§ 885 Abs. 1 S. 2 BGB). Sie dürfen aber auch nicht zu lange ...