Werkvertragsrecht
Erdleitungen: Tiefbauer muss Verantwortung übernehmen
Immer wieder gibt es Ärger, wenn in der Erde verlegte Leitungstrassen beschädigt werden. Die aktuelle Rechtsprechung – in Gestalt des LG Rostock – hat die Tiefbauunternehmer in die Pflicht genommen.